Wissenschaftliches Arbeiten

Hier werden relevante Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten inkl. Plagiat und zum Ablauf von Abschlussarbeiten am Institut für Sprachwissenschaft aufgeführt.

Dokumente zum Studium

Für das wissenschaftliche linguistische Arbeiten im Studium wie beispielsweise das Schreiben von Semesterarbeiten oder das Halten von Referaten werden bestimmte formelle und inhaltliche Richtlinien vorgegeben, an denen sich die Linguistik-Studierenden des ISW zu orientieren haben. Diese gelten ebenfalls für das Verfassen von Abschlussarbeiten, wie der Bachelor- oder Master-Arbeit. Das Dokument "Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Linguistik" versammelt alle Vorgaben zum Aufbau und formalen Aspekten von schriftlichen Arbeiten und Referaten, sowie Angaben zur BA- und MA-Arbeit und deren Verteidigung.

Plagiat

In der Wissenschaft gilt die nicht gekennzeichnete Paraphrasierung eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation oder Daten ohne Quellenangabe als Plagiat. Sowohl die vollständige Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte (z.B. aus gedruckten Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern oder aus dem Internet) als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe werden geahndet. Dies gilt für schriftliche Arbeiten sowie für Referate und andere Formen der Leistungskontrolle.

Plagiat hat die Note 1 zur Folge. Zudem sind die Dozierenden verpflichtet, die betreffenden Personen unverzüglich der geschäftsführenden Direktorin / dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Sprachwissenschaft zu melden, und das Institutssekretariat führt eine Liste der Plagiatsfälle. Die geschäftsführende Direktorin / der geschäftsführende Direktor entscheidet, ob der Fall gemäss Artikel 4 Absatz 3 der „Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten“ vom 28. August 2007 und 3. Juli 2012 dem Dekanat zu melden ist.

Ablauf Abschlussarbeiten

Die folgende Liste gibt eine Vorstellung über den Ablauf von Abschlussarbeiten am Beispiel einer Bachelor-Arbeit. Je nach Abmachung bzw. Absprache mit dem/der BetreuerIn sind Abweichungen möglich.

  1. Auseinandersetzung des Studenten / der Studentin mit drei Themenvorschlägen und tentativer Fragestellung und Kurzbibliographie.
  2. Persönliche Besprechung der Vorschläge mit dem Betreuer und Themenwahl.
  3. Verfassen seitens des Studenten / der Studentin eines tentativen Inhaltsverzeichnisses und einer detaillierten Bibliographie.
  4. Zusendung einer Zwischenversion der schriftlichen Arbeit (ca. Halbzeit, in der Regel nach 1-2 Monaten), mit schriftlicher (ggf. auch mündlicher) Rückmeldung des Betreuers.
  5. Abgabe der Arbeit, Terminfestlegung der Verteidigung (mindestens 2 Wochen nach Abgabe).
  6. Verteidigung, Notengebung und Nachbesprechung.
  7. (Rückgabe kommentierter Version(en))
  8. Verfassen von schriftlichem Gutachten seitens Betreuer und Beisitzer
  9. Abgabe von endgültiger (evtl. überarbeiteter) Arbeit zu Sammlung von Abschlussarbeiten im B173, inkl. Selbstständigkeitserklärung.
  10. Noteneintrag im KSL

Für Masterarbeiten gilt grundsätzlich der gleiche Ablauf, mit zusätzlichen Auflagen der Fakultät.