Wissenschaftliches Arbeiten

Hier werden relevante Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten inkl. Plagiat und zum Ablauf von Abschlussarbeiten am Institut für Sprachwissenschaft aufgeführt.

Dokumente zum Studium

Für das wissenschaftliche linguistische Arbeiten im Studium wie beispielsweise das Schreiben von Semesterarbeiten oder das Halten von Referaten werden bestimmte formelle und inhaltliche Richtlinien vorgegeben, an denen sich die Linguistik-Studierenden des ISW zu orientieren haben. Diese gelten ebenfalls für das Verfassen von Abschlussarbeiten, wie der Bachelor- oder Master-Arbeit. Das Dokument "Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Linguistik" versammelt alle Vorgaben zum Aufbau und formalen Aspekten von schriftlichen Arbeiten und Referaten, sowie Angaben zur BA- und MA-Arbeit und deren Verteidigung.

Plagiat

In der Wissenschaft gilt die nicht gekennzeichnete Paraphrasierung eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation oder Daten ohne Quellenangabe als Plagiat. Sowohl die vollständige Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte (z.B. aus gedruckten Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern oder aus dem Internet) als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe werden geahndet. Dies gilt für schriftliche Arbeiten sowie für Referate und andere Formen der Leistungskontrolle.

Plagiat hat die Note 1 zur Folge. Zudem sind die Dozierenden verpflichtet, die betreffenden Personen unverzüglich der geschäftsführenden Direktorin / dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Sprachwissenschaft zu melden, und das Institutssekretariat führt eine Liste der Plagiatsfälle. Die geschäftsführende Direktorin / der geschäftsführende Direktor entscheidet, ob der Fall gemäss Artikel 4 Absatz 3 der „Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten“ vom 28. August 2007 und 3. Juli 2012 dem Dekanat zu melden ist.