Plagiat
In der Wissenschaft gilt die nicht gekennzeichnete Paraphrasierung eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation oder Daten ohne Quellenangabe als Plagiat. Sowohl die vollständige Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte (z.B. aus gedruckten Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern oder aus dem Internet) als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe werden geahndet. Dies gilt für schriftliche Arbeiten sowie für Referate und andere Formen der Leistungskontrolle.
Plagiat hat die Note 1 zur Folge. Zudem sind die Dozierenden verpflichtet, die betreffenden Personen unverzüglich der geschäftsführenden Direktorin / dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Sprachwissenschaft zu melden, und das Institutssekretariat führt eine Liste der Plagiatsfälle. Die geschäftsführende Direktorin / der geschäftsführende Direktor entscheidet, ob der Fall gemäss Artikel 4 Absatz 3 der „Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten“ vom 28. August 2007 und 3. Juli 2012 dem Dekanat zu melden ist.